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Allgemein

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Buhl Steuerberatungsgesellschaft mbH für die Erbringung des ProfiChecks und Leistungen des buhl:Beraters

1. Vertragsgegenstand

Die Buhl Steuerberatungsgesellschaft mbH (nachfolgend Steuerberatungsgesellschaft) bietet den Nutzern von Steuersoftware (nachfolgend auch Kunde oder Mandant) an, die mit der Steuersoftware erstellte Steuererklärung professionell zu prüfen (sog. ProfiCheck) oder die Steuererklärung professionell erstellen zu lassen (sog. buhl:Berater).

Gegenstand dieses Vertrages ist die Regelung der Rahmenbedingungen für den ProfiCheck und den buhl:Berater (nachstehend gemeinsam „Dienstleistungen“ genannt).

2. Vertragsschluss

2.1 Die Darstellung der Dienstleistungen im Online-Shop sowie die dort bereitgestellte Terminbuchung stellen noch kein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes durch den Mandanten.

2.2 Der Mandant kann die Dienstleistungen zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und die Eingaben vor Absenden der verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren. Der Kunde gibt mit Klick auf den Button zur kostenpflichtigen Bestellung der Dienstleistungen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages ab.

2.3 Die Steuerberatungsgesellschaft kann das von dem jeweiligen Mandanten unterbreitete Angebot auf Abschluss eines Beratungsvertrages – entweder in Textform (z.B. durch verbindliche Zusage des im Online-Shop gebuchten Termins per Bestätigungs-E-Mail) oder durch Erbringung der Leistungen – innerhalb von vier Wochen annehmen. Ansonsten gilt das Angebot als abgelehnt.

2.4 Im Fall der Annahme kommen der jeweilige Beratungsvertrag und die damit begründete Leistungs- und Haftungsbeziehung jeweils ausschließlich zwischen der Steuerberatungsgesellschaft und den Mandanten zustande, d.h. ausschließlich die Steuerberatungsgesellschaft erbringt ggü. den Mandanten die im Beratungsvertrag definierten Leistungen.

2.5 Ein verbindlich gebuchter Termin kann vom Mandanten oder der Steuerberatungsgesellschaft bis zu 24 Stunden vorher kostenfrei storniert werden. Bei späterer Stornierung, Nichtwahrnehmung oder Abbruch des Termins seitens des Mandanten wird die vereinbarte Vergütung vollständig berechnet.

2.6 Der Mandant hat dafür Sorge zu tragen, dass der von ihm gebuchte Termin rechtzeitig vor Ablauf etwaiger Abgabe- oder sonstiger Fristen (d.h. insb. nicht erst am Tag des Fristablaufs) anberaumt wird. Außerdem stellt er sicher, dass sämtliche in seinem Fall erforderlichen Dokumente (z.B. Steuerbescheinigungen, Hausgeld-Abrechnungen etc.) zu Beginn der Dienstleistungen digital verfügbar sind. Also entweder als PDF auf seinem Endgerät oder innerhalb von Buhl Steuer-Scan. Etwaige durch eine Verspätung resultierende Nachteile (z.B. Verspätungszuschläge) gehen sonst allein zu seinen Lasten.

2.7 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Der Vertragstext wird nicht gespeichert.

3. Leistungen der Steuerberatungsgesellschaft

3.1 Leistungsumfang

Der Beratungsvertrag umfasst – abhängig von der gebuchten Dienstleistung – folgende Leistungen – jeweils bezogen auf eine Einkommensteuer-Erklärung und Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder auf eine Grundsteuer-Erklärung:

ProfiCheck:

        • Steuerliche Beratung des Mandanten per Telefon oder Video-Chat (einschließlich Tipps für die optimale Erstattung).
        • Unterstützung des Mandanten bei der korrekten Eingabe seiner Sachverhalte in die Steuersoftware

buhl:Berater:

        • Erstellung der Steuererklärung für den Mandanten
        • Beantwortung eventueller Rückfragen des Mandanten und des Finanzamtes
        • Abgabe der Steuererklärung ans Finanzamt nach vorheriger Freigabe durch den Mandanten

Soweit sich aus den Angaben und/oder Unterlagen des Mandanten steuerliche Sachverhalte ergeben, die von der gebuchten Dienstleistung nicht abgedeckt sind, haben diese Sachverhalte keine Auswirkung auf den vereinbarten Leistungsumfang. Die Steuerberatungsgesellschaft erfüllt ihre geschuldeten Leistungen, wenn sie diese auf die gebuchte Dienstleistung beschränkt (z.B. wenn sie beim buhl:Berater nur die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit in der Steuererklärung berücksichtigt und die vom gebuchten Leistungsumfang nicht gedeckten Einkünfte aus selbständiger/freiberuflicher Tätigkeit unberücksichtigt lässt). Die Steuerberatungsgesellschaft wird dem Mandanten in diesem Fall auf Wunsch die Datei mit der unvollständigen Steuererklärung zur Verfügung stellen. Es steht dem Mandanten frei, die Steuererklärung (mit der erforderlichen kostenpflichtigen Softwarelizenz) selbst zu vervollständigen und/oder (soweit verfügbar) zusätzliche Leistungen mit der Steuerberatungsgesellschaft zu vereinbaren (z.B. ProfiCheck für Unternehmer). Eine Erstattung der Vergütung für die gebuchte Dienstleistung steht dem Mandanten ausdrücklich nicht zu.

3.2 Verjährung

Ansprüche aus dem Beratungsvertrag verjähren innerhalb von 18 Monaten ab dem Zustandekommen des zwischen der Steuerberatungsgesellschaft und dem Mandanten geschlossenen Beratungsvertrages. Nur in diesem Zeitraum hat der Mandant die Möglichkeit die nach dem Beratungsvertrag geschuldeten Leistungen in Anspruch zu nehmen. Soweit der Mandant die vereinbarten Leistungen nicht innerhalb dieses Zeitraums geltend macht, verliert er seine diesbezüglichen Ansprüche, ohne dass ihm die dafür geleistete Vergütung erstattet wird. Die Durchführung eines Dienstleistungs-Termins oder die Erstellung bzw. Fertigstellung oder Abgabe der Steuererklärung sowie die Erbringung jedweder sonst vereinbarten Leistungen kann der Mandant dann nicht mehr verlangen.

4. Vergütung

4.1 Die Vergütung der Steuerberatungsgesellschaft für die Dienstleistungen richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung, wobei in Textform eine niedrigere Vergütung vereinbart werden kann, wenn sie in Anbetracht von Leistung, Verantwortung und Haftung der Steuerberatungsgesellschaft angemessen ist.

4.2 Im Online-Shop steht dem Mandanten je nach ausgewählter Dienstleistung die Zahlungsarten SEPA-Lastschrift oder PayPal zur Verfügung.

4.3 Die Rechnungen der Steuerberatungsgesellschaft sind, wenn nichts anderes angegeben ist, sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Ohne dass es einer Mahnung bedarf, gerät der Mandant bei Nichtzahlung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug, wenn die Steuerberatungsgesellschaft ihn in der Rechnung auf diese Folge hingewiesen hat. Die Steuerberatungsgesellschaft kann den Mandanten durch eine Mahnung jedoch schon vorher in Verzug setzen. Die Verzugszinsen für Verbraucher betragen 5%-Punkte und für Unternehmer 9%-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz, sofern die Steuerberatungsgesellschaft aus einem anderen Grunde nicht höhere Zinsen verlangen kann. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Etwaige Bankspesen gehen zu Lasten des Mandanten. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mandant nur dann geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Haftung

5.1 Die Haftung der Steuerberatungsgesellschaft und ihrer Erfüllungsgehilfen für einen Schaden, der aus einer oder – bei einheitlicher Schadensfolge – aus mehreren Pflichtverletzungen anlässlich der Erfüllung eines Auftrags resultiert, wird auf 2.500.000,00€ (in Worten: zwei-Komma-fünf-Millionen €) begrenzt. Die Haftungsbegrenzung bezieht sich allein auf Fahrlässigkeit.

5.2 Die Haftung für Vorsatz bleibt insoweit unberührt. Von der Haftungsbegrenzung ausgenommen sind Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftungsbegrenzung gilt für die gesamte Tätigkeit der Steuerberatungsgesellschaft für den Auftraggeber, also insbesondere auch für eine Ausweitung des Auftragsinhalts; einer erneuten Vereinbarung der Haftungsbegrenzung bedarf es insoweit nicht.

5.3 Die Haftungsbegrenzung gilt auch bei Bildung einer Sozietät/Partnerschaft und Übernahme des Auftrags durch die Sozietät/Partnerschaft sowie für neu in die Sozietät/Partnerschaft eintretende Sozien/Partner.

5.4 Die Haftungsbegrenzung gilt ferner auch gegenüber Dritten, soweit diese in den Schutzbereich des Mandatsverhältnisses fallen; § 334 BGB wird insoweit ausdrücklich nicht abbedungen.

5.5 Einzelvertragliche Haftungsbegrenzungsvereinbarungen gehen dieser Regelung vor, lassen die Wirksamkeit dieser Regelung jedoch – soweit nicht ausdrücklich anders geregelt – unberührt.

5.6 Die Haftungsbegrenzung gilt, wenn entsprechend hoher Versicherungsschutz bestanden hat, rückwirkend von Beginn des Mandatsverhältnisses bzw. dem Zeitpunkt der Höherversicherung an und erstreckt sich, wenn der Auftragsumfang nachträglich geändert oder erweitert wird, auch auf diese Fälle.

6. Sonstige Geschäftsbedingungen

Soweit in Textform nichts anderes vereinbart ist, gelten die folgenden Geschäftsbedingungen:

6.1 Umfang und Ausführung des Auftrags

6.1.1 Für den Umfang der von der Steuerberatungsgesellschaft zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Beachtung der einschlägigen berufsrechtlichen Normen und der Berufspflichten (vgl. StBerG, BOStB) ausgeführt.

6.1.2 Der Steuerberatungsgesellschaft sind die benötigten Unterlagen und Aufklärungen vollständig zu übergeben. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Steuerberatungsgesellschaft übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchführung und Bilanz, gehört nur zum Auftrag, wenn dies in Textform vereinbart ist. Die Steuerberatungsgesellschaft wird die vom Auftraggeber gemachten Angaben, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde legen. Soweit sie offensichtliche Unrichtigkeiten feststellt, ist sie verpflichtet, darauf hinzuweisen.

6.2 Verschwiegenheitspflicht

6.2.1 Die Steuerberatungsgesellschaft ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber entbindet sie von dieser Verpflichtung. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter der Steuerberatungsgesellschaft.

6.2.2 Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen der Steuerberatungsgesellschaft erforderlich ist. Die Steuerberatungsgesellschaft ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als sie nach den Versicherungsbedingungen ihrer Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.

6.2.3 Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach § 102 AO, § 53 StPO und § 383 ZPO bleiben unberührt.

6.2.4 Die Steuerberatungsgesellschaft ist von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, soweit dies zur Durchführung eines Zertifizierungsaudits in der Kanzlei der Steuerberatungsgesellschaft erforderlich ist und die insoweit tätigen Personen ihrerseits über ihre Verschwiegenheitspflicht belehrt worden sind. Der Mandant erklärt sich damit einverstanden, dass durch den Zertifizierer/Auditor Einsicht in eine – von der Steuerberatungsgesellschaft angelegte und geführte – Handakte genommen wird.

6.3 Mitwirkung Dritter

Die Steuerberatungsgesellschaft ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter und unter der Voraussetzung des § 62a StBerG auch externe Dienstleister (insbesondere datenverarbeitende Unternehmen) heranzuziehen. Die Beteiligung fachkundiger Dritter zur Mandatsbearbeitung (z. B. andere Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte) bedarf der Einwilligung und des Auftrags des Auftraggebers. Die Steuerberatungsgesellschaft ist nicht berechtigt und verpflichtet, diese Dritten ohne Auftrag des Auftraggebers hinzuzuziehen.

6.4 Elektronische Kommunikation, Datenschutz

Die Steuerberatungsgesellschaft ist berechtigt, personenbezogene Daten des Mandanten im Rahmen der erteilten Aufträge maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten oder einem Dienstleistungsrechenzentrum zur weiteren Auftragsverarbeitung zu übertragen.

6.5 Widerruf

Soweit dem Mandanten als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, erhält er mit unserer Bestellbestätigung eine Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular. Wenn er bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts nicht als Verbraucher handelt, besteht kein Widerrufsrecht.

Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 356 Abs. 4 BGB bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht.

7.2 Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Mandanten, soweit er nicht Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ansonsten die berufliche Niederlassung der Steuerberatungsgesellschaft.

7.3 Informationspflichten gemäß Art. 14 ODR-VO, § 36 VSBG: Die Steuerberatungsgesellschaft ist nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§§ 36, 37 VSBG).

7.4 Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

7.5 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform, §126b BGB. Nebenabreden sind nicht getroffen worden.

7.6 Informationspflichten gemäß § 5b Abs. 3 UWG: Eine Prüfung von Verbraucherbewertungen im Hinblick auf den Erwerb und die tatsächliche Nutzung von Waren und Dienstleistungen findet nicht statt.

Buhl Steuerberatungsgesellschaft mbH
Schillerstr.7 Netphen
57250 Netphen

Geschäftsführer: Michael Schopp
Handelsregister: AG Siegen HRB Nr. 12874

v1.0.1135